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   OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10   

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https://dejure.org/2010,8409
OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10 (https://dejure.org/2010,8409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 (https://dejure.org/2010,8409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 5 ME 232/10 (https://dejure.org/2010,8409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit; Beurteilungszeitraum der Anlassbeurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG
    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum einer vorangegangenen Anlassbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9
    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum einer vorangegangenen Anlassbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum einer vorangegangenen Anlassbeurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 243
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Ihre wesentliche Aussagekraft erhält eine dienstliche Beurteilung erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22 = NVwZ-RR 2002, 201 = ZBR 2002, 211, juris Langtext Rn. 14 m. w. N.).

    Höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22 = NVwZ-RR 2002, 201 = ZBR 2002, 211, juris Langtext Rn. 15 f. m. w. N.).

    Sie behält vielmehr für den von ihr erfassten Zeitraum ihre Bedeutung; diese wird allerdings dadurch gemindert, dass die nachfolgende Regelbeurteilung den zeitlichen Rahmen erweitert und damit die unmittelbare Vergleichbarkeit aller zum Stichtag beurteilten Beamten herstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22 = NVwZ-RR 2002, 201 = ZBR 2002, 211, juris Langtext Rn. 17 f. m. w. N.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Sind die Bewerber nach den aktuellen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich anzusehen, ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien wie etwa Vorbeurteilungen zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Sind die Bewerber nach den aktuellen Beurteilungen als im Wesentlichen gleich anzusehen, ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien wie etwa Vorbeurteilungen zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317).

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 5 ME 50/08

    Rechtmäßigkeit einer rein arithmetischen Betrachtung der Einzelbewertungen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um eine nicht von § 114 Satz 2 VwGO gedeckte unzulässige Ergänzung der die Auswahlentscheidung tragenden Ermessenserwägungen (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10

    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Aus dieser Rechtsprechung und den eingangs zitierten Grundsätzen ergibt sich auch, dass eine Auswahlentscheidung im Hinblick auf die ihr zugrunde gelegte dienstliche Beurteilung nur dann als rechtswidrig angesehen werden kann, wenn sich die zugrunde liegende dienstliche Beurteilung bereits in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, IÖD 2010, 256, juris Langtext, Rn. 7).

    Mutmaßungen über den Inhalt einer neu zu fertigenden (Anlass-)Beurteilung sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, IÖD 2010, 256 = juris Langtext, Rn. 12).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Gleichwohl kann sie vor allem bei einem Vergleich von Bewerbern bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - BVerwG 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 = NVwZ 2003, 1398 = ZBR 2003, 359, juris Langtext, Rn. 15).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Antragsgegners ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Denn die Anlegung des "alten" Maßstabes kann im Rahmen der Auswahlentscheidung seitens des Antragsgegners auch ohne Einbeziehung dieser Beurteilung in die nachfolgende Anlassbeurteilung zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit der Regelbeurteilung berücksichtigt werden (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2010 - 5 ME 7/10 -, DVBl. 2010, 735 = DÖV 2010 , juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Die Möglichkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen nach § 114 Satz 2 VwGO findet ihre Grenzen dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird, indem die auswählende Behörde sie gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Langtext, Rn. 25 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Antragsgegners ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04

    Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Auswahlvorschlag; Besetzung der

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09

    Geltendmachung der Unterlassung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens mit

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Der Beurteiler darf die vorangegangene Beurteilung nicht abändern oder ersetzen und bei Einbeziehung eines bereits zuvor beurteilten Zeitraums in die spätere Beurteilung muss sich der Beurteiler in jedem Fall mit dieser Tatsache auseinandersetzen und die alte und neue Beurteilung zueinander in Beziehung setzen und seine Bewertung ggf. plausibel machen, falls sich das Leistungsbild - wie hier - nicht unerheblich geändert hat (vgl. hierzu und zu den Besonderheiten im hier nicht einschlägigen Verhältnis Regel-/Anlassbeurteilung BVerwG, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, NVwZ-RR 2002, 201; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2013 - 4 S 39.13 - und OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 -, jeweils Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 1 B 1341/21

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines einstweiligen Anordnungsanspruchs

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. August 2015 - 4 S 1405/15 -, juris, Rn. 9, Nds. OVG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 5 ME 232/10 -, juris, Rn. 14 ff., und Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 81c.
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12

    Einbeziehen von Zeiten einer vorangehenden Anlassbeurteilung nach Verleihung des

    Diesen überzeugenden Ausführungen tritt auch der Senat bei (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 -, juris Rn. 16).

    Denn zum einen ist auch die dem Kläger erteilte Anlassbeurteilung - wie jede dienstliche Beurteilung - im Hinblick auf ggf. anstehende Auswahlentscheidungen des Dienstherrn potentiell bedeutsam (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2010, a. a. O., Rn. 15).

  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

    Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe im Beschluss vom 13.12.2010 (5 ME 232/10) deutlich gemacht, dass der von einer Anlassbeurteilung erfasste Beurteilungszeitraum in den Beurteilungszeitraum einer nachfolgenden Regelburteilung einbezogen werden könne, aber nicht müsse.

    Schließlich findet die von der Beklagten vertretene Auffassung auch keine Bestätigung durch den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.12.2010 (5 ME 232/10, PersR 2011, 135ff).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Mutmaßungen über den Inhalt einer neu zu fertigenden Beurteilung, eines einzuholenden Arbeitszeugnisses oder eines erneut durchzuführenden Auswahlgesprächs sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen (vgl. im Falle von neu zu fertigenden Beurteilungen Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 -, juris Rn 22; Beschluss vom 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, juris Rn 13).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

    Mutmaßungen über den Inhalt einer neu zu fertigenden (Anlass-)Beurteilung sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 -, juris; Beschluss vom 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, juris).
  • VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21

    Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen

    Es bedarf daher keiner Klärung, ob der Antragsgegner eine Anlassbeurteilung unter Einbeziehung der Anlassbeurteilung vom 3./14. Juli 2020 und des damit bereits beurteilten Beurteilungszeitraumes vom 28. März 2015 bis 31. März 2020 erstellen durfte (ablehnend zu entsprechenden Einbeziehungen OVG Th., Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 -, juris; VGH BW, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 S 1405/15 -, juris Rn. 9; OVG Nds., Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 5 ME 232/10 -, juris, jeweils mwN; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 81c; Schnellenbach/Bodanowitz, 63. Akt.
  • VG Bayreuth, 01.09.2022 - B 5 E 22.733

    Konkurrententeilverfahren, Kein hinreichender Grund für Anlassbeurteilung,

    Ihr ist nicht zu entnehmen, ob und inwieweit die während des Anlassbeurteilungszeitraums zutage getretene Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten für dessen Vergleichbarkeit mit anderen im Regelbewertungszeitraum von Bedeutung ist (vgl. NdsOVG, B.v. 13.12.2010 - 5 ME 232/10 - juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 03.12.2018 - 2 B 256/18

    Referatsleitung im Referat 12 (A 16) - Abbruch; Abbruch des

    Ohnehin lässt sich die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, nach der Überschneidungen der Zeiträume aufeinanderfolgender Anlassbeurteilungen zu vermeiden sind (NdsOVG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 5 ME 232/10 - juris), nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen.
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